Das Erbe rechtzeitig festlegen

Die Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Das Testament

Ein Testament ist immer dann empfehlenswert, wenn der Erblasser sein Vermögen später nach seinen persönlichen Vorstellungen vererben möchte und nicht nach der gesetzlichen Erbfolge. Dafür ist das Testament eine verbindliche Grundlage.

Für die Rechtsgültigkeit des Testaments müssen einige Regeln eingehalten werden:

  • Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Der Verfasser muss das Testament eigenhändig und handschriftlich niederlegen.
  • Das Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein.

Ein bei einem Notar erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten. Die Aufbewahrung an einem sicheren Ort, den nur Ihre engsten Angehörigen kennen bzw. Ihr Notar, ist hier sinnvoll.

Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Testament sowie Vorlagen zum Download.

www.bmjv.de

Hinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Sie in juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren, die Sie professionell beraten.

 

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